Zur gewerbsmäßigen Bewachung von Leben oder Eigentum fremder Personen (z. B. Veranstaltungsdienst, Geld- und Werttransporte, den Personenschutz, …) benötigen Sie eine Erlaubnis nach § 34 a Gewerbeordnung (GewO).
Redaktionell verantwortlich: Stadt Augsburg