Logo Bayernportal

Zuwendung (Crowdfunding-Kampagne); Beantragung

Wenn Sie eine Crowdfunding-Kampagne im Rahmen des Auf- und Ausbaus erwerbsorientierter Tätigkeiten durchführen möchten, können Sie eine Zuwendung der Stadt Augsburg beantragen. Es gelten im Besonderen die Bedingungen der Richtlinie der Stadt Augsburg zur Förderung der Durchführung von Crowdfunding-Kampagnen im Rahmen des Auf- und Ausbaus erwerbsorientierter Tätigkeiten in der jeweils gültigen Fassung. Der beantragte Zuschuss ist eine freiwillige Leistung und die Gewährung richtet sich nach der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung. Eine weitere Förderung derselben Maßnahme aus Mitteln der Stadt Augsburg ist ausgeschlossen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Stadt Augsburg