Sie möchten jemanden zu Besuch einladen, der für die Einreise ein Visum benötigt? In diesen Fällen ist es erforderlich, eine Verpflichtung gem. § 68 AufenthG gegenüber der Ausländerbehörde abzugeben. Damit verpflichten Sie sich, für die Dauer des Aufenthalts für alle evtl. entstehenden Kosten aufzukommen.
Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Ostallgäu