Zuwendungsberechtigt sind Eigentümer oder dinglich Nutzungsberechtigte privat genutzter oder nicht gewerblich vermieteter Wohngebäude. Zur Beseitigung von Schäden, die durch Öl entstanden sind, können die zuwendungsberechtigten Personen Soforthilfen beantragen.
Höhe der Soforthilfe „Ölschäden an Gebäuden“:
Bis zu 10.000 €.
Bis zu 5.000 €, wenn kein Versicherungsschutz bestand, obwohl er möglich gewesen wäre.
Hinweis: Bei der Soforthilfe "Ölschäden an Gebäuden" ist mit dem Zuwendungsantrag zwingend ein Kostenvoranschlag über die Schadensbeseitigung am Gebäude vorzulegen.
Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Donau-Ries