Gesundheitlich / körperlich Beeinträchtigte können sich hier von der Gurt- und Helmpflicht gemäß §21a befreien lassen. Bitte beachten Sie jedoch zu Ihrer eigenen Sicherheit, dass Sie zuerst andere Maßnahmen prüfen sollten, um diese körperlichen / gesundheitlichen Handicaps auszugleichen.
Redaktionell verantwortlich: Stadt Augsburg