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Antrag auf Gewährung einer staatlichen Soforthilfe „Haushalt/Hausrat“ für Privathaushalte

Privathaushalte und nicht gewerbliche Vermieter können für die Ersatzbeschaffung des Hausrats die erforderlichen Ausgaben geltend machen. Höhe der Soforthilfe „Haushalt/Hausrat“: Bis zu 5.000 €. Bis zu 2.500 €, wenn kein Versicherungsschutz bestand, obwohl er möglich gewesen wäre. Hinweis: Ziel der Zuwendung ist es, die durch das oberirdische Hochwasser entstandenen Schäden zu beseitigen. Ist das Wasser ausschließlich aufgrund von steigendem Grundwasser in die Immobilie eingedrungen (z.B. durch die Bodenplatte, die Wände oder Öffnungen wie etwa Abwasserleitungen), kann hierfür keine Soforthilfe gewährt werden. Sofern das Grundwasser zunächst an die Oberfläche getreten und dann von außen, also oberirdisch, in die Immobilie eingedrungen ist, kann hierfür eine Soforthilfe beantragt werden. Diese Differenzierung orientiert sich an den rechtlichen Vorgaben und am Vorgehen von Versicherungen bei denen auch eine solche Unterscheidung getroffen wird.

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Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Donau-Ries