Bei einer elektronischen Übermittlung ist die Freistellungsbestätigung formlos, unterschrieben als Scan durch den Arbeitgeber zu übermitteln. Es ist eine Anmeldung mit der BayernID erforderlich (Benutzername/Passwort, Online-Ausweisfunktion oder authega-Zertifikat).
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz