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Denkmalschutz - Grabungserlaubnis online beantragen

Wenn Sie auf einem Grundstück, auf dem mit dem Vorhandensein von Bodendenkmälern gerechnet werden muss, Erdarbeiten durchführen wollen, benötigen Sie gemäß Art. 7 Denkmalschutzgesetz eine Grabungserlaubnis. Diese können Sie bei auch online beantragen.
Für Neustadt a.d.Waldnaab wurde kein Online-Verfahren gefunden.
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