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Sprengstoffrechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung für den nicht gewerblicher Bereich online beantragen

Sie können eine sprengstoffrechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung für den nicht gewerblicher Bereich online beantragen.

Die sprengstoffrechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung für den gewerblichen Bereich müssen Sie bei der zuständigen Regierung online beantragen (siehe Online-Verfahren der Regierungen).

Für Pforzen wurde kein Online-Verfahren gefunden.
Für Pforzen wurde kein Online-Verfahren gefunden.
Folgende 30 Behörden bieten ein Online-Verfahren über das BayernPortal an: