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Ordnungswidrigkeitenverfahren - Anhörung online

Wenn Sie einen Bußgelbescheid erhalten haben oder ein Schreiben der Bußgeldstelle in dem Sie als Zeuge/Zeugin oder beschuldigte Person im Fall einer Ordnungswidrigkeit benannt werden, haben Sie die Möglichkeit, online Stellung zu nehmen.

Für Gaißach wurde kein Online-Verfahren gefunden.
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Folgende 9 Behörden bieten ein Online-Verfahren über das BayernPortal an: