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Lebensmittelbedarfsgegenstände - Anzeige online übermitteln

Unternehmer, die Lebensmittelbedarfsgegenstände als Fertigerzeugnis herstellen, behandeln oder in den Verkehr bringen, können die Aufnahme der Tätigkeit online anzeigen.
Folgende 9 Behörden bieten ein Online-Verfahren über das BayernPortal an: