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Datenschutz - Betroffenenrechte online geltend machen

Sie können online Ihre Betroffenenrechte nach Art. 15 ff. DSGVO bei einer Behörde gelten machen (z. B. eine Auskunft der über Sie gespeicherten personenbezogenen Daten beantragen). 

Bitte wählen Sie über die alphabetische Liste die Behörde aus, bei der Sie Ihre Betroffenenrechte geltend machen möchten, und anschließend deren Online-Verfahren.

Online-Verfahren für Oberammergau

Folgende 307 Behörden bieten ein Online-Verfahren über das BayernPortal an: