Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Sie können die Verlegung von Telekommunikationslinien oder die Änderung von bereits verlegten Leitungen in Kreis-, Gemeinde- oder Ortsdurchfahrtsstraßen online beantragen.
Für die Beantragung der Verlegung und Änderung in Bundes- und Staatsstraßen außerhalb von Ortsdurchfahrten) steht das Online-Verfahren "Sondernutzung nach Straßenrecht (Bundes- und Staatsstraßen außerhalb von Ortsdurchfahrten)" zur Verfügung.