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Wohnungsgeberbestätigung online einreichen

Als Wohnungsgeber (Vermieter oder Hausverwaltung) können Sie den Ein- oder Auszug einer meldepflichtigen Person (eines Mieters) auch online bestätigen.

Online-Verfahren für Obing

Weitere Informationen und zuständige Stelle
Folgende 884 Behörden bieten ein Online-Verfahren über das BayernPortal an: