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Stundung, Aussetzung oder Erlass online beantragen (Gemeinde)

Sie können die Stundung von Forderungen, die Aussetzung der Vollziehung oder den Erlass von Ansprüchen bei bestimmten Gemeinden online beantragen.
Für Lisberg wurde kein Online-Verfahren gefunden.
Für Lisberg wurde kein Online-Verfahren gefunden.
Folgende 248 Behörden bieten ein Online-Verfahren über das BayernPortal an: