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Stundung, Aussetzung oder Erlass online beantragen (Gemeinde)

Sie können die Stundung von Forderungen, die Aussetzung der Vollziehung oder den Erlass von Ansprüchen bei bestimmten Gemeinden online beantragen.
Für Dornstadt-Linkersbaindt wurde kein Online-Verfahren gefunden.
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Folgende 240 Behörden bieten ein Online-Verfahren über das BayernPortal an: