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Stundung, Aussetzung oder Erlass online beantragen (Gemeinde)

Sie können die Stundung von Forderungen, die Aussetzung der Vollziehung oder den Erlass von Ansprüchen bei bestimmten Gemeinden online beantragen.
Für Rattenkirchen wurde kein Online-Verfahren gefunden.
Für Rattenkirchen wurde kein Online-Verfahren gefunden.
Folgende 240 Behörden bieten ein Online-Verfahren über das BayernPortal an: