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Stundung, Aussetzung oder Erlass online beantragen (Gemeinde)

Sie können die Stundung von Forderungen, die Aussetzung der Vollziehung oder den Erlass von Ansprüchen bei bestimmten Gemeinden online beantragen.
Für Gaißach wurde kein Online-Verfahren gefunden.
Für Gaißach wurde kein Online-Verfahren gefunden.