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Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung bei der Gemeinde online beantragen

Sie können die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung, die bestätigt, dass für die Antrag stellende Person keine steuerlichen Verbindlichkeiten bei der Gemeinde bestehen (z. B. Gewerbesteuer-, Grundbesitzabgabenforderungen), online beantragen.
Für Lauf a.d.Pegnitz wurde kein Online-Verfahren gefunden.
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