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Krankheitserreger - Anträge online

Wer erstmalig Krankheitserreger im Sinne des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) in die Bundesrepublik Deutschland verbringen, sie ausführen, aufbewahren, abgeben oder mit ihnen arbeiten will, kann dies online anzeigen, die Erlaubnis online beantragen oder die Veränderungsanzeige online übermitteln.

Online-Verfahren für Schönbrunner Wald

Folgende 7 Behörden bieten ein Online-Verfahren über das BayernPortal an: