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Feuerwehrdienst - Erstattung online beantragen

Als Arbeitgeber können Sie die Erstattung von Leistungen beantragen, die einem/einer Arbeitnehmer/in weitergezahlt wurden, während diese/r Feuerwehrdienst geleistet hat oder eine Verdienstbescheinigung online übermitteln.

Für Gaißach wurde kein Online-Verfahren gefunden.
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