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Gelegentliches Feilbieten von Waren - Erlaubnis online beantragen

Sie können die Erlaubnis für das gelegentliche Feilbieten von Waren online beantragen.
Für Ehekirchen wurde kein Online-Verfahren gefunden.
Für Ehekirchen wurde kein Online-Verfahren gefunden.
Folgende 21 Behörden bieten ein Online-Verfahren über das BayernPortal an: