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Infektionsschutzbelehrung - Anmeldung oder Durchführung online

Sie können sich zur Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (auch Infektionsschutzbelehrung, Hygienebelehrung oder Lebensmittelbelehrung genannt) online anmelden oder online durchführen. Sie erhalten eine Bescheinigung über die Teilnahme (auch Gesundheitszeugnis genannt).
Für Neumarkt i.d.OPf. wurde kein Online-Verfahren gefunden.
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Folgende 51 Behörden bieten ein Online-Verfahren über das BayernPortal an: