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Geschützte Wirbeltiere - Anzeigen und Anträge online

Sie können die Haltung eines besonders geschützten Wirbeltieres online bei der unteren Naturschutzbehörde anzeigen. Sie können auch einen genehmigten Biberfang oder einen Bibertotfund online anzeigen (Bibermanagement).

Online-Verfahren für Hausen

Folgende 30 Behörden bieten ein Online-Verfahren über das BayernPortal an: