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Zeugenentschädigung online beantragen

Sie können nach einem Termin bei Gericht eine Entschädigung als Zeuge oder Schöffe oder eine Vergütung als Sachverständiger oder Dolmetscher online beantragen.

Hinweise:

  • Wenn Sie einen Ort gewählt haben, werden Ihnen die Online-Verfahren der örtlich zuständigen Gerichte angezeigt. Wenn Sie keinen Ort gewählt haben, wählen Sie unter "Ort auswählen" einen Ort aus.
    Bitte beachten Sie, dass aufgrund des Prozessrechts nach dem Streitgegenstand ein anderes Gericht ausschließlich örtlich zuständig sein kann. 
  • Wenn das Online-Verfahren des gesuchten Gerichts nicht angezeigt wird, nutzen Sie bitte die ABC-Leiste. Die Landgerichte finden Sie unter dem Buchstaben L und die Oberlandesgerichte unter dem Buchstaben O. Die Amtsgerichte sind alphabetisch einsortiert. Unter "Alle" finden Sie alle Gerichte, die dieses Online-Verfahren bereitstellen.
Online-Verfahren für Tröstauer Forst-Ost

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Weitere Informationen und zuständige Stelle

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