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Sprengstofferlaubnis für nicht gewerblichen Bereich online beantragen

Sie können die Erteilung oder Verlängerung einer Erlaubnis zum nichtgewerblichen Erwerb und Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen (§ 27 Sprengstoffgesetz) online beantragen.
Für Villenbach wurde kein Online-Verfahren gefunden.
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Folgende 22 Behörden bieten ein Online-Verfahren über das BayernPortal an: