Logo Bayernportal

Sprengstofferlaubnis für nicht gewerblichen Bereich online beantragen

Sie können die Erteilung oder Verlängerung einer Erlaubnis zum nichtgewerblichen Erwerb und Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen (§ 27 Sprengstoffgesetz) online beantragen.
Für Burggen wurde kein Online-Verfahren gefunden.
Für Burggen wurde kein Online-Verfahren gefunden.