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Sprengstofferlaubnis für nicht gewerblichen Bereich online beantragen

Sie können die Erteilung oder Verlängerung einer Erlaubnis zum nichtgewerblichen Erwerb und Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen (§ 27 Sprengstoffgesetz) online beantragen.
Online-Verfahren für Ehekirchen

Folgende 25 Behörden bieten ein Online-Verfahren über das BayernPortal an: