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Öffentliche Vergnügung - Anzeige oder Erlaubnis für Veranstaltung online

Sie können eine öffentliche Veranstaltung online anzeigen. In besonderen Fällen muss eine Erlaubnis beantragt werden.
Für Pocking wurde kein Online-Verfahren gefunden.
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Folgende 936 Behörden bieten ein Online-Verfahren über das BayernPortal an: