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Führerschein; Beantragung der Fahrerlaubnis und der Erweiterung einer bestehenden Fahrerlaubnis

Wenn Sie auf öffentlichen Verkehrsflächen ein Kraftfahrzeug führen wollen, benötigen Sie eine Fahrerlaubnis, die zum Führen dieses Fahrzeugs berechtigt. Die Fahrerlaubnis wird durch den Führerschein nachgewiesen.

Für Sie zuständig

Stadt Erlangen - Führerscheinwesen

Leistungsdetails

Wenn Sie auf öffentlicher Verkehrsfläche ein Kraftfahrzeug führen wollen, benötigen Sie eine Fahrerlaubnis, die zum Führen dieses Fahrzeugs berechtigt. Die Fahrerlaubnis können Sie bei Ihrer örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde im Landratsamt oder der kreisfreien Stadt beantragen. Sie können den Antrag auch bei der Gemeinde abgeben. Gleiches gilt, wenn Sie bereits Inhaber einer Fahrerlaubnis sind, aber Fahrzeuge führen wollen, die zu einer anderen Fahrerlaubnisklasse gehören (Erweiterung).

Wenn Sie eine Fahrerlaubnis beantragen, müssen Sie angeben, bei welcher Fahrschule Sie ausgebildet werden.

Die theoretische und praktische Ausbildung übernimmt die von Ihnen ausgewählte Fahrschule, die Sie dann nach Erteilung eines Prüfauftrags durch die Fahrerlaubnisbehörde auch zur Fahrerlaubnisprüfung beim TÜV vorstellt. Nach Ablegung und Bestehen der Prüfung, die sich in der Regel in einen theoretischen und fahrpraktischen Teil gliedert, kann bei Vorliegen aller übrigen Voraussetzungen die Fahrerlaubnis für die beantragte(n) Klasse(n) erteilt werden. Gleiches gilt für die Erweiterung einer bereits bestehenden Fahrerlaubnis.

Ergänzung: Stadt Erlangen

Der Antrag auf Fahrerlaubnis muss persönlich gestellt werden, da zur Herstellung des Kartenführerscheins bei der Bundesdruckerei Ihre Unterschrift benötigt wird.

Die Fahrerlaubnis wird Ihnen für die jeweilige Klasse erteilt, wenn Sie

  • Ihren ordentlichen Wohnsitz in Deutschland haben,
  • das erforderliche Mindestalter erreicht haben,
  • zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet sind,
  • zum Führen von Kraftfahrzeugen nach dem Fahrlehrergesetz und den auf ihm beruhenden Rechtsvorschriften ausgebildet worden sind,
  • die Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen in einer theoretischen und praktischen Prüfung nachgewiesen haben,
  • Erste Hilfe leisten können,
  • keine in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erteilte Fahrerlaubnis dieser Klasse besitzen und
  • bei bestimmten Fahrerlaubnisklassen im Besitz einer anderen Fahrerlaubnisklasse sind.

Näheres hierzu regeln die §§ 7 ff Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme)
  • Sehtestbescheinigung einer amtlich anerkannten Sehteststelle oder Zeugnis des Augenarztes (nicht älter als 2 Jahre)
  • Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
  • für Führerscheinklassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1, D1E sind zusätzliche Unterlagen erforderlich

Ergänzung: Stadt Erlangen

  • Name der Fahrschule
  • Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde des bisherigen Führerscheins (falls nicht Stadt Erlangen)
    nur bei Fahrerlaubniserweiterung
  • Ärztliches Gutachen (1 Jahr gültig)
    bei Führerschein-Klassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1, D1E
  • Leistungsuntersuchung und Führungszeugnis
    Zusätzliche Unterlagen bei Führerschein-Klassen D, DE, D1, D1E
  • Grundqualifikation nach dem BKrFQG
    Bei gewerblicher Nutzung der Fahrerlaubnis in den Klassen D, DE, D1, D1E
  • Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde
    Falls Ihr bisheriger Führerschein nicht in Erlangen ausgestellt wurde. Sie erhalten die Karteikartenabschrift von der Behörde, die den Führerschein ausgestellt hat, auf Anforderung.

Beantragung oder Erweiterung: ca. 40 - 45 Euro

Ergänzung: Stadt Erlangen

Antragsprüfung und Herstellung des Führerscheins dauern ungefähr 3 Wochen. Die Anmeldung zur Prüfung beim TÜV kann erst erfolgen, wenn alle notwendigen Unterlagen dort vorliegen. Ihre Fahrschule wird darüber informiert.

Eine weitere Frist gilt es zu beachten: Der TÜV gibt den Prüfauftrag an die Fahrerlaubnisbehörde zurück, wenn

  • die theoretische Prüfung nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Eingang des Prüfauftrags bestanden ist
  • die praktische Prüfung nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung bestanden ist oder
  • in den Fällen, in denen keine theoretische Prüfung erforderlich ist, die praktische Prüfung nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Eingang des Prüfauftrags bestanden ist.

Stand: 12.08.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration