Logo Bayernportal

Erbbaurecht; Informationen zur Bestellung durch die Gemeinde

Das Erbbaurecht ist das veräußerliche und vererbliche Recht, auf oder unter der Oberfläche eines fremden Grundstücks ein Bauwerk zu haben.

Ansprechpartner - Verwaltungsgemeinschaft Neumarkt-Sankt Veit

Steueramt

Anzahl: 1