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Kirchenaustritt; Erklärung

Der Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder weltanschaulichen Gemeinschaft muss beim Standesamt persönlich zur Niederschrift erklärt werden oder ist dort schriftlich in öffentlich beglaubigter Form einzureichen.

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Ergänzung: Stadt Regensburg

Für Sie zuständig

Stadt Regensburg

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93047 Regensburg

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Telefon

+49 941 507-0

Leistungsdetails

Der Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder weltanschaulichen Gemeinschaft, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, bedarf nach Art. 3 Abs. 4 des Bayerischen Kirchensteuergesetzes (KirchStG) zur öffentlich-rechtlichen Wirkung der mündlichen oder schriftlichen Erklärung bei dem Standesamt des Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthaltsortes. Bei einer schriftlichen Austrittserklärung muss die Unterschrift des Erklärenden von einem Notar beglaubigt sein.

Folgende Kirchen, Religionsgemeinschaften und weltanschaulichen Gemeinschaften sind als Körperschaften des öffentlichen Rechts anerkannt:

  1. die Römisch-Katholische Kirche,
  2. die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern,
  3. die Evangelisch-reformierte Kirche in Bayern,
  4. die Alt-Katholische Kirche im Freistaat Bayern,
  5. die Evangelisch-methodistische Kirche,
  6. die Vereinigung Bayerischer Mennonitengemeinden,
  7. die Russisch-Orthodoxe Kirche im Ausland,
  8. der Landesverband der Israelitischen Kultusgemeinden in Bayern,
  9. die Christian Science in Bayern,
  10. die Neuapostolische Kirche Süddeutschland,
  11. die Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten in Bayern,
  12. die Christengemeinschaft in Bayern,
  13. die Griechisch-Orthodoxe Metropolie von Deutschland,
  14. der Bund für Geistesfreiheit Bayern,
  15. der Bund Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden in Deutschland,
  16. der Bund Freikirchlicher Pfingstgemeinden,
  17. die Rumänische Orthodoxe Metropolie für Deutschland, Zentral- und Nordeuropa,
  18. Jehovas Zeugen in Deutschland
  19. Humanistische Vereinigung
  20. Bund Freier evangelischer Gemeinden in Deutschland

Die Austrittserklärung im Fall von Ziffer 8 lautet, dass der Austritt aus dem israelitischen Bekenntnis erfolgt (Art. 2 Abs. 1 KirchStG).

 

Kirchen, Religionsgemeinschaften sowie weltanschauliche Gemeinschaften, die Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, sind berechtigt, von ihren Angehörigen Kirchensteuer zu erheben. Der Austritt aus einer Religionsgemeinschaft wirkt sich auf die ggf. zu zahlende Kirchensteuer aus.

Das Standesamt teilt den Austritt dem betroffenen Kirchensteueramt, dem Finanzamt und der Meldebehörde mit.

Ergänzung: Stadt Regensburg

Hier können Einzelpersonen, Paare und Familien (bis zu 3 Personen) einen Termin buchen, um aus der Kirche auszutreten.

In der Austrittserklärung sind anzugeben:

  • der Familienname und die Vornamen des Erklärenden,
  • Tag und Ort seiner Geburt und
  • sein Wohnsitz oder ständiger Aufenthalt.

In der Erklärung muss die Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft, aus der der Erklärende austreten will, eindeutig bezeichnet sein.

Der Austritt darf nicht unter einer Bedingung oder einem Vorbehalt erklärt werden. Vertretung bei der Abgabe der Austrittserklärung ist zulässig. Der Vertreter hat seine Vertretungsmacht durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachzuweisen, die ausdrücklich zur Abgabe einer Erklärung über den Austritt aus einer bestimmten Kirche, Religionsgemeinschaft oder weltanschaulichen Gemeinschaft bevollmächtigt. Die Unterschrift des Vollmachtgebers muss öffentlich von einem Notar beglaubigt sein.

Ergänzung: Stadt Regensburg

Erforderliche Unterlagen: Amtlicher Lichtbildausweis als Identitätsnachweis

  • Personalausweis oder Reisepass
  • bei zugelassener Vertretung ist eine Vollmacht mit Personalausweis des Antragstellers und des Bevollmächtigten erforderlich

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Nach der Online-Terminreservierung erhalten Sie eine E-Mail mit einem Bestätigungslink. Sobald Sie Ihre E-Mail-Adresse durch den Aufruf dieses Links bestätigt haben, werden wir Ihre Terminreservierung weiterbearbeiten. Sollten Sie auch nach einigen Minuten keine E-Mail in Ihrem Postfach finden, überprüfen Sie bitte zunächst den Spamordner. Bitte führen Sie den Bestätigungslink aus, andernfalls wird der von Ihnen ausgewählte Termin nach 24 Stunden wieder freigegeben und ist nicht für Sie reserviert. Bitte beachten Sie, dass Termine frühestens 30 Tage im Voraus reserviert werden können. Neue Termine werden zweimal täglich zur Buchung freigegeben. Falls einmal alle Termine reserviert sind, sehen Sie zu einem späteren Zeitpunkt nochmals in unserem Onlinekalender nach.

Für die Aufnahme einer Niederschrift über die mündliche Austrittserklärung wird eine Gebühr in Höhe von 25,00 Euro erhoben. Für die Bestätigung der mündlichen Austrittserklärung in Form einer Ausfertigung der Niederschrift fällt eine Gebühr in Höhe von 10,00 EUR an.

Ergänzung: Stadt Regensburg

€ 35,- für jede Einzelperson Zahlungshinweise: Akzeptiert werden Zahlungen in bar und mit EC-Karte. Kredit- und Geldkarten werden nicht akzeptiert. Bei einer Online-Terminreservierung ist die Gebühr vorab zu überweisen. Weitere Informationen zur Überweisung erhalten Sie mit Ihrer Terminbestätigung online sowie per Email.

Ergänzung: Stadt Regensburg

Der auf dem Standesamt mündlich erklärte Austritt wird mit dem Tag der Erklärung wirksam; der vor einem Notar in Deutschland schriftlich erklärte Austritt mit Zugang beim Standesamt Ihres Wohnsitzes. Die Kirchensteuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Austrittserklärung wirksam wird.

Ergänzung: Stadt Regensburg

Bei Abgabe Ihrer Austrittserklärung sind folgende Angaben erforderlich: Taufort (freiwillige Angabe) Von Ihrer Austrittserklärung erhalten Sie eine beglaubigte Abschrift. Bitte beachten sie unsere Öffnungszeiten.

Stand: 13.08.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration