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Der Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder weltanschaulichen Gemeinschaft muss beim Standesamt persönlich zur Niederschrift erklärt werden oder ist dort schriftlich in öffentlich beglaubigter Form einzureichen.
und
14:00 Uhr - 16:00 Uhrund
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Balthasar-Neumann-Str. 14
97353 Wiesentheid
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