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Kirchenaustritt; Erklärung

Der Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder weltanschaulichen Gemeinschaft muss beim Standesamt persönlich zur Niederschrift erklärt werden oder ist dort schriftlich in öffentlich beglaubigter Form einzureichen.

Verwaltungsgemeinschaft Wiesentheid

Standesamt

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

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Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
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Do
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und

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Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
+ nach Vereinbarung
Das Bürgerbüro ist donnerstags bis 18.00 Uhr erreichbar. Die Kommunale Verkehrsüberwachung mittwochs von 10.00-12.00 Uhr

Hausanschrift

Balthasar-Neumann-Str. 14
97353 Wiesentheid

Postanschrift

Balth.-Neumann-Str. 14
97353 Wiesentheid