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Der Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder weltanschaulichen Gemeinschaft muss beim Standesamt persönlich zur Niederschrift erklärt werden oder ist dort schriftlich in öffentlich beglaubigter Form einzureichen.
und
15:00 Uhr - 18:00 Uhr
Johann-Michael-Fischer-Str. 1
85232 Bergkirchen
Postfach 8
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