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Der Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder weltanschaulichen Gemeinschaft muss beim Standesamt persönlich zur Niederschrift erklärt werden oder ist dort schriftlich in öffentlich beglaubigter Form einzureichen.
und
14:00 Uhr - 17:30 Uhr
Montag und Freitag
von 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag und Donnerstag
von 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr
und 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Bürgerservice (Einwohnermelde-/Pass-/Gewerbeamt)
Mittwoch geschlossen!
Köglweg 3
82024 Taufkirchen
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