Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Der Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder weltanschaulichen Gemeinschaft muss beim Standesamt persönlich zur Niederschrift erklärt werden oder ist dort schriftlich in öffentlich beglaubigter Form einzureichen.
und
14:00 Uhr - 16:00 Uhrund
14:00 Uhr - 16:00 Uhrund
14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Bahnhofstraße 1
94315 Straubing
Postfach 0352
94303 Straubing