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Lehrkräfte an privaten Realschulen, Gymnasien, Abendgymnasien und Kollegs; Anzeige oder Beantragung des Einsatzes

Private Realschulen, Gymnasien, Abendgymnasien und Kollegs müssen den Einsatz von Lehrkräften beim Staatsministerium für Unterricht und Kultus anzeigen bzw. beantragen.

Online-Verfahren

Online-Verfahren

Ergänzung: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Für Sie zuständig

Leistungsdetails

Hier können nichtstaatliche Realschulen, Gymnasien, Waldorfschulen, Montessorischulen sowie weitere freie Schulen eine Unterrichtstätigkeit anzeigen, eine Unterrichtsgenehmigung beziehungsweise die teilweise fachliche Eignung beantragen bzw. im besonderen Bedarfsfall eine Voranfrage zu einer Unterrichtsgenehmigung in diesen Schularten stellen.

Die Anforderungen an die Ausbildung einer Lehrkraft an einer privaten Ersatzschule sind erfüllt, wenn eine fachliche und pädagogische Ausbildung sowie Prüfungen nachgewiesen werden, die der Ausbildung und den Prüfungen an den entsprechenden öffentlichen Schulen gleichartig sind oder ihnen im Wert gleichkommen (vgl. Rechtsgrundlagen).

  • Es sind folgende Unterlagen erforderlich:
    • aktueller Lebenslauf
    • ggf. Nachweis über die Namensänderung
    • Nachweise der erworbenen akademischen Abschlüsse mit jeweils zugehöriger Fächer- und Notenübersicht/zugehörigem Transcript of Records/Diploma Supplement in der Originalsprache
    • ggf. Übersetzung (ausgenommen Sprachen der EU, des EWR sowie weitere slawische Sprachen) der Nachweise der erworbenen akademischen Abschlüsse mit jeweils zugehöriger Fächer- und Notenübersicht/zugehörigem Transcript of Records/Diploma Supplement
    • erweitertes (europäisches) polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als drei Monate bei Unterrichtsaufnahme, verzichtbar bei einer Voranfrage)
    • Dienst- bzw. Arbeitsvertrag, von der Lehrkraft unterschrieben (verzichtbar bei einer Voranfrage)
    • bei einem Einsatz im Fach Sport: Nachweis über den Erwerb des Deutschen Rettungsschwimmerabzeichens in Silber (nicht älter als drei Jahre)
    • bei einem Einsatz im Fach Sport: Nachweis über den Besuch eines Erste-Hilfe-Kurses im Umfang von 9 Unterrichtseinheiten (nicht älter als drei Jahre)
    • bei einem Einsatz im Religionsunterricht: Lehrerlaubnis bzw. –beauftragung durch die entsprechende Religionsgemeinschaft (z. B. Missio Canonica, Vocatio)

Der Antrag oder die Anzeige kann elektronisch oder auf dem Postweg an das Staatsministerium für Unterricht und Kultus übermittelt werden.

Elektronische Einreichung

Nichtstaatliche Realschulen, Gymnasien, Waldorfschulen, Montessorischulen sowie weitere freie Schulen können das bereitgestellte Onlineformular verwenden (siehe unter "Online-Verfahren") um den Antrag oder die Anzeige online zu übermitten. Über das Online-Verfahren kann 

  • eine Unterrichtstätigkeit online angezeigt,
  • eine Unterrichtsgenehmigung beziehungsweise die teilweise fachliche Eignung online beantragt und
  • im besonderen Bedarfsfall eine Voranfrage zu einer Unterrichtsgenehmigung in diesen Schularten online gestellt werden.

Schriftliche Einreichung

Wenn Sie Ihren Antrag auf dem Postweg stellen möchten, senden Sie die erforderlichen Unterlagen bitte vollständig an:
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
80327 München

Widerrufliche Unterrichtsgenehmigungen und Duldungen sind kostenpflichtig.

keine

Die Prüfung erfolgt nach vollständiger Unterlagenvorlage zeitnah.

Widerspruch oder verwaltungsgerichtliche Klage
Stand: 14.10.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus