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Marktstr. 18
86643 Rennertshofen
Marktstraße 18
86643 Rennertshofen
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Die Gemeinden können durch Satzung im eigenen Wirkungskreis örtliche Bauvorschriften erlassen
Örtliche Bauvorschriften können auch durch Bebauungsplan oder, soweit das Baugesetzbuch dies vorsieht, durch andere Satzungen nach den Vorschriften des Baugesetzbuchs erlassen werden (Art. 81 Abs. 2 Satz 1 BayBO).
Der Verstoß gegen eine örtliche Bauvorschrift kann eine Ordnungswidrigkeit darstellen, die mit einer Geldbuße bis zu 500.000 € belegt werden kann (Art. 79 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 2 BayBO).
Wenn Ihr verfahrensfreies Vorhaben einer örtlichen Bauvorschrift widerspricht, können Sie eine Abweichung davon beantragen.
Die Gemeinden stellen Bebauungspläne auf, um die städtebauliche Entwicklung und Ordnung in der Gemeinde zu steuern. Bebauungspläne sind Satzungen. Sie enthalten verbindliche Festsetzungen und bestimmen, wie die Grundstücke bebaut werden können.