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Die beruflichen Schulen in Bayern sind das Sprungbrett zu einer qualifizierten Berufstätigkeit. Die unmittelbare staatliche Schulaufsicht obliegt bei den beruflichen Schulen (ohne Fachoberschulen und Berufsoberschulen) den Regierungen.
Terminvereinbarung
Mit Blick auf den Dienstbetrieb können nicht zu jeder Zeit persönliche Termine garantiert werden. Für Besuche in den Dienstgebäuden der Regierung von Niederbayern wird deshalb um Terminvereinbarung gebeten. Dabei können auch außerhalb der angegebenen Öffnungszeiten Termine vereinbart werden.
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