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Asylbewerber; Beantragung einer Kostenerstattung durch Kreisverwaltungsbehörden

Die notwendigen Kosten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz werden den Landkreisen und kreisfreien Gemeinden auf Antrag von der zuständigen Regierung erstattet.

Ansprechpartner - Regierung von Oberbayern

Sachgebiet 14.1 - Flüchtlingsunterbringung

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