Die Erschließung ist Aufgabe der Gemeinde, soweit sie nicht nach anderen gesetzlichen Vorschriften oder öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen einem anderen obliegt.
und
13:30 Uhr - 15:00 Uhrund
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15:00 Uhr - 18:00 Uhr
Hauptstr. 20
90607 Rückersdorf
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