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Die Erschließung ist Aufgabe der Gemeinde, soweit sie nicht nach anderen gesetzlichen Vorschriften oder öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen einem anderen obliegt.
und
13:30 Uhr - 17:00 Uhrund
13:30 Uhr - 17:00 Uhr
Elmußweg 1
97520 Röthlein
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