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Wenn Sie wegen Krankheit oder Behinderung nicht mehr in Ihrem bisherigen Beruf arbeiten können, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung erhalten. Sie müssen dazu vor dem 2.1.1961 geboren sein.
Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Die "Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit" ist eine Sonderregelung für Versicherte, die vor dem 2.1.1961 geboren wurden.
Die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit unterstützt Sie, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in Ihrem Beruf arbeiten können und das reguläre Rentenalter noch nicht erreicht haben. Sie dient in gewissem Rahmen als Ersatz für Ihr Einkommen.
Berufsunfähigkeit bedeutet, dass Sie Ihren bisherigen Beruf wegen Krankheit oder Behinderung nur noch weniger als 6 Stunden täglich ausüben können. Wenn Sie die Rente beantragen, prüft die Deutsche Rentenversicherung, ob Sie noch mindestens 6 Stunden täglich eine zumutbare Arbeit in einem vergleichbaren Beruf leisten können. Dabei spielen neben Ihrer Gesundheit Ihre Kenntnisse und Fähigkeiten eine Rolle.
Wie hoch Ihre Erwerbsminderungsrente ist, hängt von Ihrem Rentenkonto bei der Deutschen Rentenversicherung ab. In Ihrer jährlichen Renteninformation steht, womit Sie bei voller Erwerbsminderung rechnen können. Die Hälfte dieser Rente entspricht der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit. Beginnt Ihre Rente vor der für Sie maßgeblichen Altersgrenze, müssen Sie Abschläge in Kauf nehmen, die Ihre Rente mindern. Für jeden Monat, den Sie früher in Rente gehen, beträgt der Abschlag 0,3 Prozent, insgesamt jedoch höchstens 10,8 Prozent.
Wenn Sie die Rente erhalten, können Sie mit einem Nebenjob in gewissem Rahmen hinzuverdienen. Wieviel Sie hinzuverdienen dürfen, wird individuell ermittelt.
Ihre Erwerbsminderungsrente bei Berufsunfähigkeit wird in der Regel befristet bewilligt, maximal für 3 Jahre. Eine unbefristete Rente erhalten Sie nur in bestimmten Ausnahmen.
gültiger Personalausweis oder Reisepass
Nachweise, die im Versicherungsverlauf nicht erfasst sind, beispielsweise:
Auflistung Ihrer Gesundheitsstörungen
Namen und Anschriften Ihrer behandelnden Ärztinnen oder Ärzte
alle Angaben zu ärztlichen Untersuchungen durch öffentliche Stellen wie Krankenkasse, Arbeitsagentur oder Berufsgenossenschaft
Angaben zu Ihren Krankenhaus- und Reha-Aufenthalten der letzten Jahre
eine chronologische Aufstellung Ihrer beruflichen Tätigkeiten.
Wenn eine andere Person den Antrag stellt:
Eine Rente wegen Erwerbsminderung können Sie schriftlich, persönlich oder per Onlineverfahren beantragen. Im Zuge des Verfahrens prüft die Rentenversicherung, ob auch die "Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit" für Sie infrage kommt.
Tipp: Bevor Sie Ihren Antrag stellen, können Sie sich von der Deutschen Rentenversicherung beraten lassen.
Schriftlicher Rentenantrag:
Rentenantrag per Online-Verfahren:
Persönlicher Antrag im Beratungsgespräch:
Den Rentenantrag kann auch eine Person Ihres Vertrauens für Sie stellen. Reichen Sie hierfür bitte eine entsprechende Vollmacht bei der Deutschen Rentenversicherung ein. Solange die Vollmacht gilt, wendet sie sich ausschließlich an Ihre bevollmächtigte Person.
Keine
Unbefristete Renten:
Befristete Renten:
in der Regel etwa 4-5 Monate.
Hinweis: Während des Rentenverfahrens haben Sie in aller Regel Anspruch auf Lohn oder Krankengeld. Ist Ihr Anspruch auf Krankengeld ausgeschöpft, sollten Sie sich – auch wenn Ihr Arbeitsverhältnis fortbesteht – bei Ihrer Arbeitsagentur melden. Bis zur Entscheidung der Rentenversicherung können Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld haben.
Eine schwere Erkrankung kann dazu führen, dass Sie nicht bis zur regulären Altersgrenze arbeiten können. Als betroffene Person können Sie eine Rente wegen Erwerbsminderung beantragen.
Die gesetzliche Rentenversicherung bietet insbesondere für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, aber auch für bestimmte Selbstständige sowie weitere Personengruppen Schutz vor den Risiken des Alters, der Erwerbsunfähigkeit und des Todes.