Logo Bayernportal

Schulpflicht; Beantragung der Durchführung des Schulzwangs

Die Schulpflicht dauert grundsätzlich zwölf Jahre. Sie gliedert sich in eine Vollzeitschulpflicht von neun Jahren und eine Berufsschulpflicht von drei Jahren. Die Durchsetzung der Schulpflicht ist Aufgabe der örtlich zuständigen Pflichtschule und Kreisverwaltungsbehörde.

Landratsamt Bayreuth

Fachbereich 20 - Kommunales

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
07:30 Uhr - 14:00 Uhr
Di
07:30 Uhr - 14:00 Uhr
Mi
07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do
07:30 Uhr - 17:00 Uhr
Fr
07:30 Uhr - 13:00 Uhr
Eine Vorsprache ohne Termin verursacht längere Wartezeiten und ist nur dann möglich, wenn die erforderlichen personellen Kapazitäten vorhanden sind. Bürger mit einem Termin werden bevorzugt behandelt, wir bitten Sie deshalb, einen Termin zu vereinbaren.

Hausanschrift

Markgrafenallee 5
95448 Bayreuth

Postanschrift

95440 Bayreuth