Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Die Schulpflicht dauert grundsätzlich zwölf Jahre. Sie gliedert sich in eine Vollzeitschulpflicht von neun Jahren und eine Berufsschulpflicht von drei Jahren. Die Durchsetzung der Schulpflicht ist Aufgabe der örtlich zuständigen Pflichtschule und Kreisverwaltungsbehörde.
Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle:
Montag bis Freitag von 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Montag, Mittwoch und Donnerstag von 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Ausländerwesen:
Montag, Dienstag und Freitag von 08:30 Uhr - 11:30 Uhr
Platz der Deutschen Einheit 1
86633 Neuburg a.d.Donau
Platz der Deutschen Einheit 1
86633 Neuburg a.d.Donau