Logo Bayernportal

Schulpflicht; Beantragung der Durchführung des Schulzwangs

Die Schulpflicht dauert grundsätzlich zwölf Jahre. Sie gliedert sich in eine Vollzeitschulpflicht von neun Jahren und eine Berufsschulpflicht von drei Jahren. Die Durchsetzung der Schulpflicht ist Aufgabe der örtlich zuständigen Pflichtschule und Kreisverwaltungsbehörde.

Landratsamt Bamberg

Fachbereich 12.1 - Schulen

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
07:45 Uhr - 16:00 Uhr
Di
07:45 Uhr - 16:00 Uhr
Mi
07:45 Uhr - 16:00 Uhr
Do
07:45 Uhr - 17:00 Uhr
Fr
07:45 Uhr - 12:00 Uhr
Infothek Montag - Mittwoch: 7:00 - 17:00 Uhr Donnerstag 7:00 - 18:00 Uhr Freitag 12:00 - 14:00 Uhr Im Breich Staatsangehörigkeitswesen, Sozialhilfe, Ausländer- und Asylrecht nur nach Terminvereinbarung. Terminvereinbarung: Wir wollen Ihnen gezielt helfen. Deshalb können Sie in vielen Bereichen Termine vereinbaren. Termine haben Vorrang und sind grundsätzlich bis 18:00 Uhr möglich.

Hausanschrift

Ludwigstr. 23
96052 Bamberg

Postanschrift

96045 Bamberg