Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Haushalte mit geringem Einkommen können unter bestimmten Voraussetzungen Wohngeld als staatlichen Zuschuss zu den Wohnkosten erhalten. Der Antrag ist bei der Wohngeldbehörde (Landratsamt / kreisfreie Stadt) einzureichen, in deren Gebiet der Wohnraum liegt.
Hans-Böckler-Str. 3
91413 Neustadt a.d.Aisch
Postfach 1520
91405 Neustadt a.d.Aisch