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Wohngeld; Beantragung eines Miet- oder Lastenzuschusses

Haushalte mit geringem Einkommen können unter bestimmten Voraussetzungen Wohngeld als staatlichen Zuschuss zu den Wohnkosten erhalten. Der Antrag ist bei der Wohngeldbehörde (Landratsamt / kreisfreie Stadt) einzureichen, in deren Gebiet der Wohnraum liegt.

Landratsamt Fürstenfeldbruck

Referat 31-2 Sozialhilfe, Wohngeld, Ordnungswidrigkeiten nach dem Pflegeversicherungsgesetz, Kriegsopferfürsorge

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