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Die Gemeinden sind verpflichtet, die erforderlichen Bestattungseinrichtungen, insbesondere Friedhöfe und Leichenräume, herzustellen und zu unterhalten.
und
13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Bahnhofstr. 7
92360 Mühlhausen
Postfach 52
92359 Mühlhausen