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Die Gemeinden sind verpflichtet, die erforderlichen Bestattungseinrichtungen, insbesondere Friedhöfe und Leichenräume, herzustellen und zu unterhalten.
und
14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Rathausplatz 1
82467 Garmisch-Partenkirchen
Postfach 1651
82456 Garmisch-Partenkirchen